In die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) eintreten
Im Leben gibt es immer wieder Situationen, die zum Nachdenken über Gott und die Welt führen. Dabei kommt auch die Frage nach Kirche und einer verbindlichen Kirchenmitgliedschaft. Solche Anlässe können fröhliche oder traurige sein:
- Ein Kind soll getauft werden und Sie sind gebeten, dass Patenamt zu übernehmen.
- Sie wollen heiraten und möchten Ihre Ehe unter den Segen Gottes stellen.
- Krankheit belastet Ihre Gesundheit und Sie wünschen Trost und Beistand.
- Ein Trauerfall beschäftigt Sie und Fragen nach dem eigenen Sterben.
- Sie denken über Ihre Lebenssituation nach und möchten ein Leben mit Gott führen.
Vielleicht denken Sie darüber nach in die Evangelisch-Lutherische Kirche (wieder) einzutreten. Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen hierbei eine Hilfe sein können.
Offene Türen
Nicht nur die Türen zu unserer Großen Kreuzkirche sind in der meisten Zeit des Jahres täglich für Besucher geöffnet. Ganz grundsätzlich stehen die Türen der Kirche offen. Sie sind uns herzlich willkommen. Was uns als Christen in der lutherischen Kirche eint, sind die Bibel und das Evangelisch-Lutherische Bekenntnis. Entdecken Sie die die schönen feierlichen Gottesdienste und das Gemeindeleben. Jeder ist uns willkommen.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie in die allein der Heiligen Schrift und den evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften verpflichtete Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche eintreten wollen, stellen sie Ihre Fragen. Gerne nimmt sich der Pastor Zeit für Ihre Anliegen.
Kircheneintritt - Kirchenübertritt
Wenn Sie getauft sind und in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche eintreten oder übertreten wollen, wenden Sie sich an einen der Pastoren und vereinbaren einen Termin für ein Aufnahmegespräch. Dort ist auch Zeit über den Glauben zu sprechen und über persönliche Fragen ins Gespräch zu kommen. Ein Aufnahmeantrag wird Ihnen gegeben, den Sie dann ausgefüllt an das Pfarramt übergeben. Der Kirchenvorstand entscheidet dann über den diesen Antrag. In einem Gottesdienst wird Ihr Eintritt / Übertritt der Gemeinde bekannt gegeben. Dann sind Sie Glied der Evangelisch-Lutherischen Großen Kreuzgemeinde in Hermannsburg, und damit auch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.
Gehören Sie einer anderen Konfession an, z.B. der röm.-kath. Kirche oder einer
freikirchlichen Gemeinde und wollen zur Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche übertreten, müssen Sie zuvor dort und gegebenenfalls beim Einwohnermeldeamt den Kirchenaustritt erklären.
Sind Sie Kirchenmitglied der Evangelischen Landeskirche Hannovers und wollen in die SELK übertreten, teilen wir Ihren Übertritt der Landeskirche und dem Einwohnermeldeamt mit.
Die Kirche und das liebe Geld
Da wir aber als Evangelisch-Lutherische Kirche und Gemeinde selbständig, also vom Staat unabhängig sind, ziehen wir keine Kirchensteuern ein. Darum darf auf der Lohnsteuerkarte kein Eintrag vorgenommen werden. Da wir als selbständige Kirche keine Zuschüsse vom Staat erhalten, sind wir auf diese Kirchenbeiträge angewiesen. Jedes Gemeindeglied ist verpflichtet nach Kräften seinen finanziellen Beitrag zu leisten. Als Richtwert erbitten wir von allen Kirchgliedern mit eigenem Einkommen (Lohn, Gehalt, Rente, BAFöG) ein Kirchenbeitrag in Höhe von 2 % vom Brutto- oder 3 % vom Nettoeinkommen. Wir sind dankbar, dass Sie mit Ihrem Kirchenbeitrag die kirchliche Arbeit vor Ort in der Gemeinde und gesamtkirchlich unterstützen. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass Evangelisch-Lutherische Kirche ihren Auftrag nachkommen kann Gottes Wort zu verkündigen.
Ich gehöre dazu
Wenn Sie zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören,
- sind Sie zum Heiligen Abendmahl eingeladen,
- haben das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche
- können den Weg der Gemeinde entscheidend mitbestimmen
- können christlich getraut werden
- dürfen das Patenamt übernehmen
- können christlich beerdigt werden
- erfahren seelsorgerliche Begleitung durch den Pfarrer
Herzlich willkommen in der
Evangelisch-Lutherischen Großen Kreuzgemeinde